Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ballettschule "TANZACADEMY" - SUMMER MUSICAL SCHOOL
- 1. Jeder SUMMER MUSICAL SCHOOL - TeilnehmerInn unterliegt der Schulordnung und hat den Anweisungen der Lehrkräfte Folge zu leisten.
- 2. Die Veranstalter haben eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Teilnehmer, beziehungsweise ihre Erziehungsberechtigten, haften für selbstverschuldete Schäden. Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schadensansprüche von Teilnehmern oder Dritten. Bei Verletzungen beziehungsweise Unfällen muss die Krankenversicherung des Teilnehmers in Anspruch genommen werden. Das Benützen der Schulinfrastruktur erfolgt auf eigene Gefahr. Es besteht keine Haftung für mitgebrachte Garderobe und Wertgegenstände.
- 3. Die Teilnehmerzahl der SUMMER MUSICAL SCHOOL ist begrenzt. Die Annahme der TeilnehmerInnen erfolgt nach zeitlichem Eintreffen der ordnungsgemäßen Anmeldung. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt erst nach Einlangen der gesamten Teilnahmegebühr. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, der SUMMER MUSICAL SCHOOL bei zu geringer Teilnehmeranzahl kurzfristig abzusagen.
- 4. Die ordnungsgemäße Anmeldung umfasst:
Das Einlangen des ausgefüllten Anmeldeformulars online auf: www.musical.tanzacademy.at
per Fax: +43/(0)512/890075 15,
oder per Post an
TANZACADEMY Innsbruck, Erlerstr. 1, 6020 Innsbruck
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
- 5. Zahlung bis eine Woche nach Einlangen der Anmeldung. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung erst mit Erhalt Ihrer Einzahlung gültig ist.
- 6. Ein Rücktritt erfolgt nur schriftlich. Rücktrittskosten:
bis vier Wochen vor Beginn des SUMMER MUSICAL SCHOOL: €80.-
bis zwei Wochen vor Beginn des SUMMER MUSICAL SCHOOL: €240.-
unter zwei Wochen: keine Erstattung der SUMMER MUSICAL SCHOOL Kosten.
Bei Unterbrechung oder Ausfall des SUMMER MUSICAL SCHOOL durch höhere Gewalt wird der SUMMER MUSICAL SCHOOL Beitrag einbehalten.
Bei Absage des SUMMER MUSICAL SCHOOL durch die Veranstalter aus organisatorischen Gründen wird der volle Campbeitrag erstattet
- 7. Das Fernbleiben vom SUMMER MUSICAL SCHOOL entbindet Teilnehmende nicht von Ihrer Zahlungsverpflichtung.
- 8. SUMMER MUSICAL SCHOOL Fotos von Teilnehmer dürfen vom Veranstalter für eigene Werbungszwecke benutzt werden.
- 9. Sollten einzelne Teile des Vertragswerkes und seiner Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und seiner Bedingungen insgesamt nicht.
- 10. Gerichtsstand für beide Parteien ist Innsbruck.